Die Schicht 3

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Die 3. Schicht des Alterseinkünftegesetzes


3.Schicht:
= Kapitalanlageprodukte
(Kapitallebensersicherung,
private Rentenversicherung, ... )


Die 3. Schicht des Modells betrifft all die Verträge, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und zu den privaten Rentenversicherungen und der Kapitallebensversicherung gehören. Hier wird lediglich eine Besteuerung bei Auszahlung von nur 50% des Ertragsanteils (Ertragsanteil= Zinsen und Überschüsse auf die eingezahlten Beiträge) vorgenommen. Ein Sonderausgabenabzug zur steuerlichen Begünstigung während der Beitragszahlungsdauer (vergleichbar mit der 1. Schicht und 2. Schicht) ist nicht möglich.

Eine derartig günstige Besteuerung wird jedoch nur dann vorgenommen, wenn die Versicherung mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren hatte und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Sollte nur eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so sind die Erträge zu 100% zu versteuern.




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