Die Schicht 2

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Die 2. Schicht des Alterseinkünftegesetzes


2.Schicht:
= Zusatzversorgung
(Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung)


Die zweite des 3-Schichten-Modells (=Zusatzversorgung) beschäftigt sich hauptsächlich mit staatlichen Zulagen und Zuschüssen für all diejenigen, die in die Produkte dieser Schicht investieren möchten um ihre Altersvorsorge in die Hand zu nehmen. Was bedeutet das?

Bei der sog. Riester-Rente wird zu den eingezahlten Beiträgen des Versicherten, zusätzlich eine staatliche Zulage gezahlt. Diese erhöht die Ablaufleistung im Rentenalter erheblich. Zudem erhöht sie den Zinsertrag. Diese Art der Altersvorsorge dient besonders Familien, die trotz geringem Einkommen auf ihre Altersvorsorge nicht verzichten wollen. Eine eventuelle Steuerersparnis (Sonderausgabenabzug) ist auch hier möglich, wenn er die Höhe der schon erhaltenen Förderung nicht übersteigt. Näheres dazu im Kapitel zur Riester-Rente.




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