Die Schicht 1
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Die 1. Schicht des Alterseinkünftegesetzes
Alle Altersvorsorgemöglichkeiten in der 1. Schicht (=Basisversorgung) des Alterseinkünftegesetzes sehen lediglich eine Auszahlung in Form einer Altersrente vor, einmalige Kapitalauszahlungen sind im Gegensatz zur privaten Lebensversicherung nicht möglich. Jedoch stellen Sie einen erheblichen steuerlichen Vorteil dar: Die Beiträge (bspw. zur sog. Rürup-Rente) können steuerlich geltend gemacht werden im Rahmen des dafür geschaffenen "Sonderausgabenabzuges" innerhalb der Steuererklärung. Hierdurch bekommt die erste Stufe des 3-Schichten-Modells besonders für Besserverdienende und Selbstständige für ihrer Altersvorsorge eine immense Bedeutung. Verwandte Themen
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