Die Schicht 1

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Die 1. Schicht des Alterseinkünftegesetzes


1.Schicht:
= sog. Basisversorgung
(gesetzliche Rente,
Rürup-Rente)


Alle Altersvorsorgemöglichkeiten in der 1. Schicht (=Basisversorgung) des Alterseinkünftegesetzes sehen lediglich eine Auszahlung in Form einer Altersrente vor, einmalige Kapitalauszahlungen sind im Gegensatz zur privaten Lebensversicherung nicht möglich.

Jedoch stellen Sie einen erheblichen steuerlichen Vorteil dar:
Die Beiträge (bspw. zur sog. Rürup-Rente) können steuerlich geltend gemacht werden im Rahmen des dafür geschaffenen "Sonderausgabenabzuges" innerhalb der Steuererklärung. Hierdurch bekommt die erste Stufe des 3-Schichten-Modells besonders für Besserverdienende und Selbstständige für ihrer Altersvorsorge eine immense Bedeutung.




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