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Wieviel Zulage bekomme ich ?
Während in aller Regel die Kapitalanlageprodukte mit dem Zweck zur Vorsorge für die Rente Monat für Monat aus der eigenen Tasche, also aus dem
Netto-Gehalt, bezahlt werden, gibt es seit der Riester-Rente seine Ansprüche auf eine sog. Altersvorsorgezulage geltend zu machen. Diese wird dem
Zulageberechtigten, also dem Policeneigentümer direkt auf seinen Vertrag (Riester-Rente) überwiesen. Sie wird von staatlicher Seite, dem sog. Zulagenamt,
gut geschrieben.
Die Höhe der zu erhaltenden Zulagen kann der Policeneigentümer selbst bestimmen, jedoch gibt es Höchstgrenzen:
| im Jahr |
für Singles |
für Ehegatten mit je einem Riester-Vertrag |
pro Kind |
2004/2005 |
76 € |
152 € |
92 € |
2006/2007 |
114 € |
228 € |
138 € |
ab 2008 |
154 € |
308 € |
185 € |
Und wie bekomme ich diese Zulage ... ?
Dies bedeutet, dass im Zwei-Jahres-Rhythmus die staatlichen Zulagen erhöht wurden, die in o.g. maximaler Höhe gut geschrieben werden können. Um
den Anreiz einer angemessen hohen Altersvorsorge zu betreiben, hat der Staat die Höhe der Zulage an die Beitragshöhe des Policeneigentümers gekoppelt.
Um also die o.g. Zulagen in voller Höhe zu erreichen, ist es notwendig, in diesen Zeiträumen folgende Beiträge selbst zu entrichten:
| im Jahr |
volle o.g. Zulage bei mtl. Eigentbeitrag von: |
2004/2005 |
2% vom Brutto-Gehalt |
2006/2007 |
3% vom Brutto-Gehalt |
ab 2008 |
4% vom Brutto-Gehalt |
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