Riester-Rente Vorteile
Vorteile der Riester Rente mit vielen Fakten ... !
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Was ist die Riester-Rente ?
- Riester-Rente: Seit 2002 eingeführte Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge. Vorteil: zu diesem Zeitpunkt die einzige Variante für den Bürger, den Staat an seinem
Vorhaben für den Ruhestand vorzusorgen, zu beteiligen. Innerhalb der Riester-Rente zahlt der Mensch also, während seinem arbeitsfähigen Alter, in einen
bestimmten (seinen eigenen) Vertrag ein, so bekommt hohe Vorteile zugesichert! Eine fest zugesagte Finanzspritze in oftmals erheblicher Höhe.
Wer kann die Riester-Rente und ihre Vorteile nutzen ?
Eine Riester-Rente und ihre Vorteile (Zulagen vom Staat, Steuerersparnis) kann generell jeder für sich abschließen.
Die Finanzspritze vom Staat (Zulage) bekommt auf jeden Fall, wer durch seine berufliche Tätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
- Angestellte / Arbeiter, Auszubildende
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Riester-Rente Zulagen - Wie viel Zulagen bekomme ich ? |
Welche Voraussetzungen muss ich für die vollen Riester-Vorteile erfüllen ?
Wer alle Vorteile (volle Zulage) für seinen Riester-Rentenvertrag erhalten möchte, muss im Jahr 2007 einen Eigenbeitrag von 3% seines Brutto-Gehaltes zur Einzahlung
bringen.
Ab 2008 ist eine letzte Erhöhung der staatlichen Riester-Förderung (Zulage) vorgesehen. Wer diese dann immernoch für seine Riester-Rente ausschöpfen
möchte, sollte sich einen Eigenbeitrag von 4% seines Brutto-Gehaltes für seine Riester-Rente leisten können.
Riester-Rente mit Kind - Beispiel für Eltern |
Riester-Rente als Single - ein Beispiel |
Gibt es einen Mindest-Beitrag für die Riester-Rente ?
Wer die vollen Vorteile und somit die gesamte staatliche Zulage für seine Riester-Rente bekommen möchte, sollte sich an die o.g. Beitragsberechnung halten.
Wer jedoch nur den Mindest-Beitrag zahlen kann, der hat die Möglichkeit mit nur 5,- EUR monatlich (60,- EUR pro Jahr) einen kleinen Teil zu seiner privaten Altersvorsorge
mit der Riester-Rente abzuschließen. Kein anderer Altersvorsorge-Vertrag lässt einen derart geringen selbst gezahlten Beitrag zu, der dann auch noch mit
staatlicher Zulage gefördert wird.
Ist die Riester-Rente übertragbar ?
Bei Tod des bisherigen Versicherungsnehmers kommt das angesammelte Kapital der Riester-Rente zur Auszahlung an die Hinterbliebenen (jedoch ohne
die staatlichen Zulagen). Vorteile hierbei: Besitzt ggf. der Ehegatte einen Riester-Rentenvertrag, so kann das angesammelte Kapital des Riester-Vertrages vom Verstorbenen
inkl. Zulagen auf diesen Vertrag übertragen werden.
Das eingezahlte Geld in die Riester-Rente geht also in solch einem Fall nicht verloren.
Außerhalb dieses Falles bleiben die gewöhnlichen Kündigungs- oder Beitragsfreistellungsrechte wie sie schon in der
Lebens- und Rentenversicherung existieren, natürlich auch für die Riester-Rente bestehen.
Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Riester-Rente ? Vorteile?
Die Riester-Rente wird spätestens zum Ablaufdatum (bei Vertragsabschluss festgelgt) ausgezahlt (frühestens jedoch mit dem 60. Lebensjahr).
Ihre Vorteile: Die Auszahlung erfolgt in der Regel als monatliche, lebenslange Rente an den Begünstigten. Es ist jedoch auch möglich, eine Einmalauszahlung aus
seinem Riester-Rentenvertrag in Höhe von 30% des angesammelten Kapitals zu erhalten. Das restliche Guthaben des Riester-Vertrages wird dann als
lebenslange Rente ausgezahlt.
Riester-Rente Vorteile:
- Riester-Rente ist sicher bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV (keine Anrechnung)
- Riester-Rente wird mit Rentenbeginn ausgezahlt (lebenslang)
- bei vorzeitigem Tod: Möglichkeit zur Übertragung, Vorteil: keine Verluste
- Riester-Förderung (Zulage) Jahr für Jahr wird mit verzinst
- schon ab 5,- EUR monatlich möglich inkl. Riester-Förderung
- Riester-Rente: Vorteile bei Immobilienfinanzierung, Vertrag ist bis 30% beleihbar
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