Krankenversicherung Katzen
Eine Krankenversicherung für Katzen lässt sich in zwei Varianten abschließen:
1. als umfassende Versicherung, die einerseits Krankheiten und andererseits Operationen abdeckt (Krankenversicherung für Katzen)
und als
2. eingeschränkte Versicherung, die ausschließlich anfallende Operationen absichert (OP-Versicherung für Katzen).
Die OP-Versicherung ist meist günstiger, als die Vollversicherung. Hinsichtlich der einzelnen Versicherungsunternehmen fallen die
Leistungen sehr unterschiedlich aus. Die Kostenübernahme bei den Operationen orientiert sich an der so genannten Gebührenverordnung für Tierärzte.
Krankenversicherung Katzen: Welche Kosten werden übernommen?
Je nach Versicherungsabschluss variiert die Kostendeckung zwischen 50 und 100 Prozent, wobei sich diese Angabe entweder auf den
einfachen oder den zweifachen Satz der Gebührenverordnung beziehen kann. Bei einem Versicherungsabschluss empfehlen sich konkrete
Berechnungsbeispiele, um eine Vorstellung von einer entsprechenden Kostenübernahme zu haben.
Die OP-Versicherung bezieht sich ausschließlich auf operative Eingriffe, die auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalls der Katze erforderlich sind.
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Operationen, die in Folge einer bereits vor Versicherungsbeginn
bestehenden Erkrankung anfallen.
Bei der Krankenversicherung für Katzen, die sich auf Krankheiten und Operationen bezieht, werden sowohl die Kosten übernommen, die
in der OP-Versicherung abgedeckt sind, als auch die regulären Tierarztbehandlungen und erforderliche Medikamente. Auch hier sind die Leistungen der
einzelnen Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich.
Es gilt üblicherweise, je höher das Lebensalter, desto weniger wird bei der Behandlung an Kosten übernommen. Darüber hinaus werden
meist höhere Kostenanteile übernommen, je länger die Versicherung besteht (Staffelungsregel).
Krankenversicherung für Katzen: Selbstbeteiligung
Beide Formen der Krankenversicherung für Katzen ermöglichen beim Versicherungsabschluss einen Selbstbehalt.
Hierbei übernimmt der Besitzer der Katze einen vertraglich festgelegten Kostenanteil selbst. Darüber hinaus gehende Kosten werden von der Versicherung
gezahlt. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer die generellen Versicherungskosten.
Katzen Krankenversicherung: Höchsterstattung
Beide Formen der Krankenversicherung für Katzen haben eine jährliche Erstattungsgrenze. Diese liegt im Durchschnitt bei etwa 300 Euro
für Tierarztbehandlungen incl. Medikamente sowie bei ca. 2500 Euro bei der OP-Versicherung.
Wer im Besitz einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist, benötigt nur eine OP-Versicherung, da der Krankheitsfall der Katze in der Haftpflicht bereits
enthalten ist.