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Die Unterversicherungsverzichtklausel der Hausratversicherung
Das Ziel der Unterversicherungsverzichtklausel im Hausratversicherungsvertrag ist es, den Hausrat des Versicherungsnehmers in korrekter Höhe (Versicherungssumme)
zu versichern. Es ist eine Klausel des Versicherungsunternehmens, das bei der Meldung eines Schadens darauf verzichtet, eine Prüfung auf eine eventuelle
Unterversicherung vorzunehmen.
Was muss ich tun um die Unterversicherungsverzichtklausel zu bekommen ?
Die im Vertrag angegebene Versicherungssumme sollte dem sog. Versicherungswert entsprechen. Hat der Versicherungsnehmer also Hausrat im Wert
von 40.000,- EUR in seiner Wohnung, so sollte er auch diesen Betrag als Versicherungssumme angeben.
Liegt die im Vertrag festgehaltene Versicherungssumme jedoch bei lediglich 20.000,- EUR, so besteht hier eine Unterversicherung.
Erleidet der Hausrat des Versicherungsnehmers einen Schaden in Höhe von 8.000,- EUR (bspw. durch einen Leitungswasserschaden: aufgequollene
Holzmöbel), so bekommt er nur einen Wert von 4.000,- EUR entschädigt. Im Totalschadenfalle (bspw. Wohnungsbrand) kann er ebenfalls nur mit der
Versicherungssumme rechnen und hat somit große Schwierigkeiten, seinen Lebensstandard schnellstmöglich in den Ursprungszustand zurück zu versetzen.
Um also gerade bei kleinen Schadenfällen die volle Entschädigung zu erhalten, sollte darauf geachtet werden, dass die Unterversicherungsverzichtklausel
im Versicherungsschein dokumentiert ist. In der Regel ist dies der Fall, wenn die vom Versicherungsunternehmen vorgeschlagene Versicherungssumme
vereinbart wird. Die Höhe dieser Summe wird in der Regel nach Höhe der Wohnfläche berechnet.
Sollte jedoch eine Versicherungssumme vorgeschlagen werden, die Ihnen viel zu hoch erscheint, so können Sie auch eine selbst ermittelte Summe vorschlagen.
Im Schadenfalle müssen Sie jedoch nachweisen können, dass die von Ihnen vorgeschlagene Versicherungssumme der Realität entsprochen hatte
(Dokumentation mit Bildern und Auflistung ihres gesamten Hausrates).
Zu beachten:
Alles, was zu einem privaten Haushalt gehört, ist auch Hausrat. Es zählen hierzu alle Gegenstände zum Ge- und Verbrauch (elektrische Geräte, Kleidung,
Lebensmittel, Möbel, Spielzeug, Dokumente, Bargeld, ... ) zum Neuwert! Nicht jedoch das Eigentum des Vermieters oder Gebäudeeigentümers.
Der Wert des eigenen Hausrates (bei Neukauf) wird oft unterschätzt. Die Unterversicherungsverzichtklausel ist also unbedingt zu empfehlen.
Die vom Versicherungsunternehmen vorgeschlagene Versicherungssumme erscheint Ihnen zu gering? Unterversicherungsverzicht soll aber
trotzdem vereinbart werden?
Eine gewünschte Versicherungssumme, die über der vom Versicherer gewählten Summe liegt, muss ebenfalls mit dem Unternehmen vorher abgesprochen
werden. Eine Erhöhung ist aber in der Regel kein Problem. Die Unterversicherungsverzichtklausel können Sie bei Antragstellung in diesem Falle unkompliziert
mit beantragen. Oftmals ist sie jedoch automatisch mit festgehalten!
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