Riester-Rente Grundsatz

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Was ist die Riester-Rente?

Die Basis zur privaten Altersvorsorge bildet in vielen Haushalten die sog. Riester-Rente. Als sog. Volksrente bekannt geworden, ist seit ihrer Einführung im Jahr 2002 die Populariät stetig gestiegen. Und zu recht: Kein anderes privates Vorsorge-Produkt bietet dem Policeninhaber so viele Vorteile. Und auch bei keiner anderen Form der privaten Altersvorsorge spielt die familiäre Situation des Versicherungsnehmers eine so große Rolle.

Im Rahmen der 2. Schicht des Alterseinkünftegesetzes (siehe 3-Schichten-Modell) sorgt die Riester-Rente für einen Zuschuss für all diejenigen, die bereit sind, Vorsorge für das Rentenalter zu betreiben. Die Riester-Rente ist ein Vertrag auf Anspruch einer lebenslangen Altersrente mit einem privaten Versicherungsunternehmen. Die Wahl des Versicherungsunternehmens ist frei. Zahlt der sog. Versicherungsnehmer einen eigenen regelmäßigen Beitrag in seinen Vertrag ein, so bekommt er eine Zulage, also einen weiteren Beitrag aus der Staatskasse direkt in seinen Vertrag eingezahlt.

Mit Rentenbeginn bekommt der Versicherungsnehmer dann seine jahrelangen gezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulage mit Verzinsung durch das Versicherungsunternehmen ausgezahlt. Es entstehen somit sehr hohe Ablaufsummen, die jedoch gemäß der 2. Schicht des Alterseinkünftegesetzes bei Auszahlung einer evt. Einkommenssteuerpflicht unterliegen.




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